In den Baugebieten in Ellrich und Sülzhayn sind noch viele Flächen zu erwerben. Die Kernstadt verfällt und in den Ortsteilen gibt es hier und da noch Leerstand. Thüringen lehnt eine Erweiterung der Gemeinden nach Außen ab um die Ortskerne zu stärken.

Passt der Preis, stimmen Grundstück und Bausubstanz nicht überein. Passen Grundstück und Bausubstanz, haut der Preis nicht hin.

Wir brauchen Zuzug um uns generell zu verjüngen.

Wie können wir das hinbekommen?

Das sagen andere Bürger zu dem Thema

Ihre Kommentare zum Thema: Bauen und Wohnen
    Alles Schöne ist vergänglich...das müsste aber nicht sein..
    24 Apr 2019
    19:40
    Kommentar:

    In Sülzhayn und Ellrich gibt es noch einige Parzellen zu erwerben. In den anderen Ortsteilen werden keine Baugebiete mehr ausgewiesen. Die Thüringer Landesregierung lehnt eine Erweiterung der Ortslagen per Gesetz ab. Der Ortskern soll in Zukunft gestärkt werden. Das schafft in vielerlei Hinsicht Probleme. Junge Menschen wollen sich mit einem Eigenheim einen Lebenstraum erfüllen. Dieser soll nach Möglichkeit so individuell wie möglich gestaltet werden. Nur mit einem Neubau können diese Wünsche erfüllt werden. Die Ortskerne bestehen zumeist aus Gebäuden der Jahrhundertwende. So sind auch die Zimmeraufteilungen. Der Erwerb gestaltet sich oftmals als schwierig weil die Eigentumsverhältnisse z.B. sehr verstrickt sind. Einer wittert immer das große Geschäft und so sind viele leer stehende Immobilien dem Verfall Preis gegeben. Sind hier Sanierungs- bzw. Entwicklungsauflagen oder sogar „kalte“ Enteignungen der richtige Weg? Sollten die Immobilien nach einem bestimmten Zeitraum für kleines Geld an die Kommune fallen? Ich bin der Meinung, dass auch Privatpersonen mit einem guten Konzept Fördermittel beantragen dürfen und diese auch gewährt bekommen. Privatpersonen sind viel flexibler in ihren Handlungen!

    0
    1

Ihre Meinung zählt - vielen Dank, dass Sie mitmachen !

Ihre Teilnahme ist anonymisiert. Die Angaben von Alter und Wohnort sind freiwillig. Wenn Sie diese eintragen, werden Ihre Angaben im Beitrag angezeigt. Mit Betätigen des Buttons "Beitrag einreichen" wird Ihr Kommentar an uns übermittelt. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir vor der Veröffentlichung verpflichtet sind, jeden Beitrag erst auf rechtswidrige Inhalte zu prüfen und dann zu veröffentlichen.
Dateigröße max. 2 MB, nur .jpg, .jpeg, .pdf erlaubt. Mit dem Hochladen des Bildes erklärt sich der Autor einverstanden, dass dieses der Allgemeinheit zum Download zur Verfügung steht und eine allgemeine Verwendung möglich ist.